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Pflegegrad 1

Wer pflegebedürftig wird oder einen Angehörigen pflegt, kommt schnell zu der Frage, wie die Pflege, notwendige Umbaumaßnahmen oder eine Haushaltshilfe finanziert werden sollen. Liegt ein Pflegegrad vor, springt die Pflegekasse ein. Aber auch ohne Pflegegrad kann es passieren, dass kurzzeitig Unterstützung nötig wird: zum Beispiel nach einer Operation oder einem Unfall. Dann können entsprechende Hilfen bei der Krankenkasse beantragt werden.

Pflegegrad 1 ist dabei für Personen vorgesehen, die eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ im Alltag zeigen.

Im Rahmen eines allgemeinen Antrages auf Pflegegrad 1, wird vom MDK eine Pflegebegutachtung durchgeführt, um Einschränkungen in der Selbstständigkeit des Tagesablaufes feststellen zu können. Dabei werden folgende Bereiche berücksichtigt:

• Selbstversorgung: Können Sie sich ohne Hilfe an- und ausziehen? Können Sie selbstständig Nahrung zubereiten und zu sich nehmen?

• Mobilität: Können Sie sich selbstständig bewegen? Ist beispielsweise Treppensteigen problemlos und selbstständig möglich?

• Alltag: Können Sie aktiv und ohne Hilfe Ihren Alltag bewältigen? Haben Sie ein aktives soziales Umfeld und können sich selbst beschäftigen?

• Verhalten: Äußern sich besondere Verhaltensweisen oder andere Auffälligkeiten?

• Bewusstsein: Können Sie sich problemlos im Alltag orientieren? Können Sie eigenständig Entscheidungen treffen?

• Besondere Umstände: Benötigen Sie evtl. besondere Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder anderer medizinischer Versorgung?

Wird bei der Begutachtung eine Einschränkung von 12,5 bis unter 27 Punkten festgestellt, liegt eine „geringe Beinträchtigung“ vor und es wird eine Einstufung in den Pflegegrad 1 vorgenommen.

Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:

• Entlastungsbetrag für häusliche Pflege: 125 Euro monatlich, auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste

• Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG): 214 Euro

• Anschubfinanzierung zur Gründung einer Pflege-WG: maximal 2.500 Euro pro Person oder 10.000 Euro pro WG für den barrierearmen Umbau der Wohnung

• Pflege im Heim: Zuschuss von 125 Euro monatlich

• Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat

• Zuschuss, Kostenübernahme oder Verleih von technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Hausnotruf)

• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (zum Beispiel Einbau einer barrierefreien Dusche): maximal 4.000 Euro oder in einer WG maximal 16.000 Euro

• Für Pflegepersonen: Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Quelle: https://www.vdk.de/niedersachsen-bremen

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